Vorankündigung: Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online – Neues RVG 2021

Das nächste Software-Update, mit welchem auch das neue Gebührenrecht gemäß dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in der Software zu finden sein wird, wird voraussichtlich am 14. Januar 2021 stattfinden. Wir arbeiten intensiv daran, damit Sie in unserer Software alles genauso benutzerfreundlich im neuen Recht  vorfinden, wie Sie es auch bis jetzt gewohnt sind.

Dies erwartet den Anwender im neuen RVG :

  • strukturelle Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie
  • eine lineare Erhöhung aller Wert-, Fest- und Betragsrahmengebühren des RVG um 10 Prozent. In sozialrechtlichen Angelegenheiten werden die Gebühren um weitere 10 Prozent angehoben.

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