Die E-Rechnungspflicht ist da – was das für die Anwaltschaft bedeutet
Seit 1.1.2025 ist sie da: die Pflicht zur elektronischen Rechnung – kurz E-Rechnung genannt. Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für ab diesem Jahr ausgeführte Umsätze neu gefasst. Doch was bedeutet das genau für die anwaltliche Praxis? Es kommt wie immer darauf an.
Sie können sich darauf verlassen: In AnwaltsGebühren.Online steckt all das, was Sie für Ihre Abrechnung benötigen! E-Rechnung ist neu, aber mit AnwaltsGebühren.Online kein Problem.
Kann ich mit AnwaltsGebühren.Online eine eRechnung, E-Rechnung, XRechnung, elektronische Rechnung erstellen?
Ja! Die in AnwaltsGebühren.Online erstellte elektronische Rechnung (XRechnung) beinhaltet alle für den Versand einer elektronischen Rechnung vorgeschriebenen Angaben.
1. Hinterlegen Sie bitte die mit dem Sternchen gekennzeichneten für eine elektronische Rechnung (XRechnung) erforderlichen Pflichtangaben in Ihrer Rechnungsvorlage (Schaltfläche „Rechnungsvorlage bearbeiten“ finden Sie oben rechts in der Anwendung, wenn Sie auf Ihren Namen klicken) und speichern Sie sie. Diese Daten können beliebig aktualisiert werden. Beim Speichern der Rechnung werden sie immer automatisch in Ihre elektronische Rechnung übernommen.
2. Erstellen Sie wie gewohnt Ihre Rechnung.
3. Im letzten Schritt – vor dem Speichern Ihrer Rechnung – sehen Sie in den Rechnungsdaten die mit dem Sternchen gekennzeichneten für eine elektronische Rechnung (XRechnung) erforderlichen Pflichtangaben, füllen Sie sie aus.
4. Hier können Sie ebenfalls die mandantenbezogenen Daten – Name, Adresse, E-Mail-Adresse usw. –, die für eine elektronische Rechnung (XRechnung) zwingend erforderlich sind, angeben.
Wenn Sie keine elektronische Rechnung versenden, können Sie die mandantenbezogenen Daten auch unabhängig von einer elektronischen Rechnung hier angeben. Beim Speichern der Rechnung werden die Mandantendaten automatisch in Ihre Rechnung als Worddokument übernommen.
Wenn Sie keine elektronische Rechnung versenden und auch keine mandantenbezogenen Daten in AnwaltsGebühren.Online angeben möchten, lassen Sie diese Mandantendaten unausgefüllt.
5. Haben Sie alle Angaben gemacht, speichern Sie Ihre Rechnung wie gewohnt unten rechts ab.
6. Sollten Sie im Nachhinein die Angaben editieren wollen, können Sie es problemlos tun, indem Sie im Bereich „Rechnungen“ die Rechnung aufrufen und anschließend auf die Schaltfläche „Rechnung editieren“ klicken. Haben Sie alle Ergänzungen gemacht, bestätigen Sie Ihre Auswahl bitte mit „Speichern“ (unten rechts im Fenster).
Die Schaltfläche „Rechnung editieren“ finden Sie auch, wenn Sie die Rechnung gespeichert haben und darauf auf die Schaltfläche „Rechnung einsehen“ klicken.
7. Laden Sie Ihre Rechnung im XRechnung-Format nach der Fertigstellung auf Ihren Computer herunter. Nun können Sie sie weiter per E-Mail an die E-Mail-Adresse versenden, die Sie von Ihren Mandanten zum Versand der elektronischen Rechnungen erhalten haben. Ebenfalls können Sie die XRechnung auf einer Webseite hochladen (importieren), die Ihre Mandanten Ihnen dafür mitteilen.
8. Sollten Ihre Mandanten zusätzlich zur XRechnung eine Rechnung im PDF-Format wünschen, laden Sie die Rechnung im Word-Format herunter und wandeln sie in Ihrem Computer in eine Rechnung im PDF-Format um. Dies können Sie dann auch versenden.
Hier werden Ihre weiteren Fragen beantwortet:
- Was ist der Unterschied zwischen E-Rechnung und XRechnung?
- In welchem Dateiformat kann ich erstellte Rechnungen aus AnwaltsGebühren.Online herunterladen?
- Wie versende ich eine in AnwaltsGebühren.Online erstellte eRechnung, E-Rechnung, XRechnung oder elektronische Rechnung?
- Kann ich mandantenbezogene Daten bei der Rechnungserstellung angeben?
- Ich möchte keine mandantenbezogenen Daten bei der Rechnungserstellung angeben. Kann ich AnwaltsGebühren.Online auch ohne die Angabe dieser Daten nutzen?