AnwaltsGebühren.Online: News
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Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online – November 2024

Wir begrüßen Sie im Herbst und freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass kürzlich einige wichtige Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online durchgeführt worden sind:

• Elektronische Rechnung (XRechnung) online
• Lese-Tipp: BMF-Schreiben zur elektronischen Rechnung
• Aktuelle Streitwertkataloge
• Wichtige Beiträge aus gebührenrechtlichen Zeitschriften

Elektronische Rechnung (XRechnung) online

Ab dem 1.1.2025 wird die elektronische Rechnung oder eRechnung oder E-Rechnung oder XRechnung nach dem Wachstumschancengesetz zur Pflicht für alle, die im unternehmerischen B2B-Bereich tätig sind, somit auch für die Anwaltschaft.

„Die Pflicht zum Empfang und zur Erstellung elektronischer Rechnungen gilt für alle inländischen Umsätze im zwischenunternehmerischen Bereich. Umsätze an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten sind nicht betroffen. Ist die Mandantschaft Verbraucher, gilt die Pflicht ebenfalls nicht. Betroffen ist nur der B2B-Bereich im Inland.
Außerdem sind von der Verpflichtung zur eRechnung Kleinbetragsrechnungen bis zu 250,00 EUR (§ 33 UStDV) sowie Verkäufe von Fahrausweisen (§ 34 UStDV) dauerhaft befreit.“

Lesen Sie praxisnahe Erläuterungen der Rechtsanwältin Sabrina Reckin bezüglich Empfang und vor allem Erstellung einer elektronischen Rechnung hier weiter.

Eine elektronische Rechnung oder E-Rechnung muss zwingend im strukturierten elektronischen Format vorliegen. Dieses strukturierte elektronische Format erfüllt XStandard einer sog. XRechnung. Daher können Sie ab sofort in AnwaltsGebühren.Online neben einer Rechnung im gewohnten Word-Format auch eine elektronische Rechnung (XRechnung) erstellen und für den weiteren Versand herunterladen.

Wir erklären Ihnen, wie einfach das geht:

Vorab: Die in AnwaltsGebühren.Online erstellte elektronische Rechnung (XRechnung) beinhaltet alle für den Versand einer elektronischen Rechnung vorgeschriebenen Angaben.

1. Hinterlegen Sie bitte die mit dem Sternchen gekennzeichneten für eine elektronische Rechnung (XRechnung) erforderlichen Pflichtangaben in Ihrer Rechnungsvorlage (Schaltfläche „Rechnungsvorlage bearbeiten“ finden Sie oben rechts in der Anwendung, wenn Sie auf Ihren Namen klicken) und speichern Sie sie. Diese Daten können beliebig aktualisiert werden. Beim Speichern der Rechnung werden sie immer automatisch in Ihre elektronische Rechnung übernommen.
2. Erstellen Sie wie gewohnt Ihre Rechnung.
3. Im letzten Schritt – vor dem Speichern Ihrer Rechnung – sehen Sie in den Rechnungsdaten die mit dem Sternchen gekennzeichneten für eine elektronische Rechnung (XRechnung) erforderlichen Pflichtangaben, füllen Sie sie aus.
4. Hier können Sie ebenfalls die mandantenbezogenen Daten – Name, Adresse, E-Mail-Adresse usw. –, die für eine elektronische Rechnung (XRechnung) zwingend erforderlich sind, angeben.
Wenn Sie keine elektronische Rechnung versenden, können Sie die mandantenbezogenen Daten auch unabhängig von einer elektronischen Rechnung hier angeben. Beim Speichern der Rechnung werden die Mandantendaten automatisch in Ihre Rechnung als Worddokument übernommen.
Wenn Sie keine elektronische Rechnung versenden und auch keine mandantenbezogenen Daten in AnwaltsGebühren.Online angeben möchten, lassen Sie diese Mandantendaten unausgefüllt.
5. Haben Sie alle Angaben gemacht, speichern Sie Ihre Rechnung wie gewohnt unten rechts ab.
6. Sollten Sie im Nachhinein die Angaben editieren wollen, können Sie es problemlos tun, indem Sie im Bereich „Rechnungen“ die Rechnung aufrufen und anschließend auf die Schaltfläche „Rechnung editieren“ klicken. Haben Sie alle Ergänzungen gemacht, bestätigen Sie Ihre Auswahl bitte mit „Speichern“ (unten rechts im Fenster).
Die Schaltfläche „Rechnung editieren“ finden Sie auch, wenn Sie die Rechnung gespeichert haben und darauf auf die Schaltfläche „Rechnung einsehen“ klicken.
7. Laden Sie Ihre Rechnung im XRechnung-Format nach der Fertigstellung auf Ihren Computer herunter. Nun können Sie sie weiter per E-Mail an die E-Mail-Adresse versenden, die Sie von Ihren Mandanten zum Versand der elektronischen Rechnungen erhalten haben. Ebenfalls können Sie die XRechnung auf einer Webseite hochladen (importieren), die Ihre Mandanten Ihnen dafür mitteilen.
8. Sollten Ihre Mandanten zusätzlich zur XRechnung eine Rechnung im PDF-Format wünschen, laden Sie die Rechnung im Word-Format herunter und wandeln sie in Ihrem Computer in eine Rechnung im PDF-Format um. Dies können Sie dann auch versenden.

Jetzt können Sie Ihre Rechnungen auch als elektronische Rechnungen problemlos erstellen und zum weiteren Versand herunterladen.

Lese-Tipp: BMF-Schreiben zur elektronischen Rechnung

BMF-Schreiben vom 15.10.2024 „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG); Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“ finden Sie hier.

Aktuelle Streitwertkataloge

In Arbeitssachen und in Sozialsachen (Wertgebühren) finden Sie im Expertenwissen in den entsprechenden Abschnitten aktuelle Streitwertkataloge für die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit. Dank einer praktischen ABC-Auflistung rufen Sie die passenden Streitwerte sehr schnell und bequem auf, ohne lange suchen zu müssen.

Wichtige Beiträge aus gebührenrechtlichen Zeitschriften

Im Abschnitt „Aktuelles“ des Expertenwissens finden Sie wie immer die wichtigen aktuellen Artikel aus den gebührenrechtlichen Zeitschriften.

Weitere nützliche Hinweise können Sie auch in den „Häufigen Fragen“ auf www.ago-testen.de nachlesen.

 

Haben Sie weitere Vorschläge? Schreiben Sie uns an: redaktion@anwaltsgebuehren.online.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Berechnungen mit AnwaltsGebühren.Online!