AnwaltsGebühren.Online: News
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Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online – Oktober 2019

Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass kürzlich einige wichtige Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online durchgeführt worden sind:

  • PKH/VKH: Kostenfestsetzungsanträge online
  • PKH bei Sozialsachen online
  • Wichtige Beiträge aus gebührenrechtlichen Zeitschriften

PKH/VKH: Kostenfestsetzungsanträge online

Ab jetzt können Sie in AnwaltsGebühren.Online Ihre Anträge auf Festsetzung der Vergütung bei PKH/VKH (Kostenfestsetzungsanträge) in allen Rechtsgebieten ausfüllen. In der dem Antrag beiliegenden Rechnung wird in Zivilsachen sowohl die Regel- als auch die PKH/VKH-Vergütung aufgeführt.

Wir erklären Ihnen, wie einfach das geht:

1.
Haken Sie auf der Auswahlseite unter Grundeingaben „Prozess-/Verfahrenskostenhilfe“ oder in Straf- und Bußgeldsachen „Gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt“ an.

2. Erstellen Sie wie gewohnt Ihre Rechnung.

3. Im letzten Schritt – vor dem Speichern Ihrer Rechnung – finden Sie unterhalb der Rechnungsdetails die Möglichkeit, alle Angaben zur Kostenfestsetzung nach § 55 RVG zu machen, die Sie normalerweise im amtlichen Formular finden: erhaltene Vorschüsse, Beratungshilfe, Auslagen, außergerichtliche Vertretung usw. Ihre Angaben werden noch während Ihrer Eingabe dynamisch in den Antrag übernommen.

4. Haben Sie alle Angaben gemacht, speichern Sie Ihre Rechnung wie gewohnt unten rechts ab.

5. Sollten Sie im Nachhinein die Angaben editieren wollen, können Sie es problemlos tun, indem Sie im Bereich „Rechnungen“ die Rechnung aufrufen und anschließend auf die Schaltfläche „Rechnung editieren“ klicken. Haben Sie alle Ergänzungen gemacht, bestätigen Sie Ihre Auswahl bitte mit „Speichern“ (unten rechts im Fenster).
Die Schaltfläche „Rechnung editieren“ finden Sie auch, wenn Sie die Rechnung gespeichert haben und darauf auf die Schaltfläche „Rechnung einsehen“ klicken.

6. Laden Sie den Kostenfestsetzungsantrag als Word-Datei herunter und füllen Sie in Ihrem PC noch die fehlenden Angaben zum Antragsteller aus.
Wir arbeiten daran, dass Sie demnächst auch diese Angaben mit AnwaltsGebühren.Online ausfüllen können.

7. Schicken Sie diesen Antrag samt Rechnung ans Gericht und…

8. Erhalten Sie die Ihnen zustehende Vergütung.

Fehlt Ihnen noch etwas bei PKH/VKH? Wir freuen uns über Ihre Anregungen an: redaktion@anwaltsgebuehren.online.

PKH bei Sozialsachen online

Auch in Sozialsachen können Sie PKH anhaken, sowohl bei Wert- als auch bei Rahmengebühren. Bei Rahmengebühren hat dies zwar keine Auswirkung auf die Höhe der Gebühren, am Ende des Rechnungserstellungsvorganges erhalten Sie dafür den erforderlichen Kostenfestsetzungsantrag zum Ausfüllen angezeigt, den Sie beim Gericht einreichen können.

Wichtige Beiträge aus gebührenrechtlichen Zeitschriften

Suchen Sie nach den aktuellen Entscheidungen, Aufsätzen und Anmerkungen aus den gebührenrechtlichen Zeitschriften von N. Schneider, H. Hansens, D. Burhoff, J. Volpert u.a., die Ihnen bei der Abrechnung helfen sollen? Sie finden Sie oben links im Bereich „Aktuelles“ im Expertenwissen der jeweiligen Angelegenheit in der Software. Das gebührenrechtliche Expertenteam sorgt dafür, dass Sie die für Ihre Fälle relevantesten Zeitschriftenbeiträge ohne langes Suchen finden können. Der Gebührenrechtsexperte Dipl.-Rpfl. T. Schmidt fasst für Sie die Kernaussagen der wichtigsten Zeitschriftenbeiträge zusammen; seine Anmerkungen befinden sich immer oberhalb des entsprechenden Beitrages im Expertenwissen.

Beispiel: In Sozialsachen ist es ausgesprochen streitig, wie bei einem Vergleich über mehrere Verfahren die Einigungsgebühr zu berechnen ist. Die herrschende Meinung gewährt hier nur eine einzige Einigungsgebühr. Mit guten Gründen vertritt jetzt das LSG Thüringen AGS 05/2019, 219 ff. eine andere und für die Anwaltschaft sehr positive Ansicht, dass mangels Verbindung die Einigungsgebühr in jeder Angelegenheit gesondert entsteht.
Dipl.-Rpfl. T. Schmidt stellt für Sie daher in AnwaltsGebühren.Online fest:
Ein gemeinsamer Vergleich für mehrere Verfahren löst mehrere Einigungsgebühren aus, wenn die Verfahren nicht gem. § 113 SGG verbunden wurden. Ggf. sind Synergieeffekte zu berücksichtigen.
Den Hinweis und die Entscheidung selbst finden Sie im Beitrag „Mehrfacher Anfall der Einigungsgebühr in einem Termin für mehrere Verfahren“ unter „Aktuelles“ im Expertenwissen zu „Sozialsachen – 1. Instanz (Rahmengebühren)“.

Weitere nützliche Hinweise können Sie auch in den „Häufigen Fragen“ auf www.ago-testen.de nachlesen.

Ihre Wünsche an die Redaktion

Haben Sie Anregungen, Wünsche oder Kritik in Bezug auf die inhaltliche Darbietung oder Nutzung der Software? Schreiben Sie eine Mail an die Redaktion von AnwaltsGebühren.Online: redaktion@anwaltsgebuehren.online. Wir schauen uns Ihre Nachrichten sehr gerne an und überlegen gemeinsam, was wir für Sie tun können.