AnwaltsGebühren.Online: News
Darüber spricht die Fachwelt:
Neuigkeiten und Nachrichten rund ums RVG
News als RSS-Feed abonnieren!

Vorankündigung: Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online – Neues RVG 2021

Das nächste Software-Update, mit welchem auch das neue Gebührenrecht gemäß dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in der Software zu finden sein wird, wird voraussichtlich am 14. Januar 2021 stattfinden. Wir arbeiten intensiv daran, damit Sie in unserer Software alles genauso benutzerfreundlich im neuen Recht  vorfinden, wie Sie es auch bis jetzt gewohnt sind.

Dies erwartet den Anwender im neuen RVG :

  • strukturelle Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie
  • eine lineare Erhöhung aller Wert-, Fest- und Betragsrahmengebühren des RVG um 10 Prozent. In sozialrechtlichen Angelegenheiten werden die Gebühren um weitere 10 Prozent angehoben.


Vor allem:

  • Wertänderungen in Kindschaftssachen (Erhöhung auf 4.000 EUR), bei Mietminderung;
  • Erhöhung der PKH-/VKH-Kappungsgrenze auf 50.000 EUR;
  • Erhöhung der Fahrtkostenpauschale und der Tage- und Abwesenheitsgelder;
  • Deckelung der Anrechnung mehrfach angefallener Gebühren;
  • Änderung der Bestimmung einer Betragsrahmengebühr bei Anrechnungen;
  • Berücksichtigung von Wartezeiten und Unterbrechungen in Strafsachen;
  • Terminsgebühr auch für privatschriftliche Vergleiche;
  • Einigungsgebühr auch bei Beratung;
  • PKH/VKH-Vergütungsanspruch bei Mehrvergleichen
  • usw.

All dies und mehr wird sowohl im Rechner als auch im Expertenwissen von AnwaltsGebühren.Online berücksichtigt.

Somit wird man wie gewohnt intuitiv abrechnen können: Nach RVG 2021 und auch nach RVG 2013 für Aufträge vor dem 1. Januar 2021.

Der Rechner wird an die Gebührenerhöhungen angepasst, die Anrechnungen und Deckelungen darin auch, die Auslagen und Parteikosten ebenfalls, damit der Anwender sehr wenig nachdenken muss.

Und im Expertenwissen wird der Anwender die ausführlichen Erläuterungen mit den praxisrelevanten Beispielen von unseren Gebührenexperten schnell und genau in denjenigen Angelegenheiten, wo er es benötigt, finden können. Auch zum Übergangsrecht gibt es Erläuterungen im Expertenwissen, um zu entscheiden, welches Recht (2013 oder 2021) anzuwenden ist, auch zum Übergangsrecht bei den Anrechnungen.

Auf der Auswahlseite werden RVG 2013 und RVG 2021 angeboten, RVG 2021 wird dabei automatisch vorangehakt sein.

Ab dem 15. Januar können Sie daher Ihre Tätigkeit, für welche Sie nach dem 1. Januar beauftragt wurden, in AnwaltsGebühren.Online erfolgreich abrechnen und endlich mehr Geld erhalten.

Ihre Redaktion