AnwaltsGebühren.Online: News
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Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online – Januar 2021

Wir begrüßen Sie im neuen Jahr und freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass kürzlich wichtige Reform-Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online durchgeführt worden sind:

Sämtliche Änderungen nach dem neuen RVG wurden umgesetzt – und zwar sowohl im Rechner als auch im Expertenwissen. Hierzu finden Sie im Expertenwissen in den Abschnitten “Neues RVG 2021” und „Übergangsrecht“ die extra für AnwaltsGebühren.Online erstellten detaillierten Erläuterungen.


Highlights dieses Updates:

Besonders benutzerfreundlich ist der leichte Wechsel zwischen neuem und altem Recht: Bei Beginn jeder Rechnungserstellung kann hier auf der Auswahlseite durch Klick auf den entsprechenden Rechtsstand gewechselt werden.

Auch beim Übergangsrecht werden Sie maximal unterstützt. Zunächst ist der Rechner optimal auf die Anrechnung alter Gebühren auf neue Gebühren eingestellt. Zudem finden Sie wie immer alle möglichen Probleme zum Übergangsrecht im Expertenwissen beschrieben.

Die neuen, komplexen Anrechnungsregeln sind umgesetzt. Das Expertenwissen enthält Erläuterungen und Beispiele für alle Varianten.

Zudem haben wir Ihre Wünsche umgesetzt. Das gilt insbesondere für die Struktur des Expertenwissens. Das ist jetzt in allen Fachgebieten im alten wie im neuen Recht alphabetisch nach Schlagworten sortiert.

Lesen Sie mehr zu den Änderungen im Einzelnen unterhalb weiter.

  • Neues RVG zum 1.1.2021 online
  • Neue Abschnitte zum neuen RVG im Expertenwissen
  • Neuer Abschnitt zu Parteikosten im Expertenwissen
  • Umsatzsteuererhöhung zum 1.1.2021 online
  • Beispiele zum neuen RVG
  • Webinare und Fragestunden zum neuen RVG
  • Expertenwissen benutzerfreundlicher
  • Angabe des Rechtsstandes im Expertenwissen

Neues RVG zum 1.1.2021 online

Die Kostenrechtsreform zum 1.1.2021 brachte mit sich

  • strukturelle Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie
  • eine lineare Erhöhung aller Wert-, Fest- und Betragsrahmengebühren des RVG um 10 Prozent.
  • In sozialrechtlichen Angelegenheiten werden die Gebühren um weitere 10 Prozent angehoben.

Wir erklären Ihnen, was wir für Sie zum 1.1.2021 in AnwaltsGebühren.Online neu eingefügt und benutzerfreundlich angepasst haben, damit die Software Ihnen so viel Arbeit wie möglich abnimmt:

  • Auswahl des jeweils gültigen Rechts auf der Auswahlseite direkt neben der Auswahl des Fachgebiets: RVG 2013 oder RVG 2021 (RVG 2021 automatisch vorangehakt);
  • Wertänderungen in Kindschaftssachen (Erhöhung des Regelwertes auf 4.000 EUR automatisch vorausgefüllt); bei Mietminderung ein Hinweis auf verminderten Wert, bei Drittauskünften in der Zwangsvollstreckung ein Hinweis auf die Wertdeckelung (2.000 EUR) im Expertenwissen;
  • Erhöhung aller Gebühren;
  • Erhöhung der Fahrtkostenpauschale und der Tage- und Abwesenheitsgelder automatisch vorgegeben, ergänzende Infos im Expertenwissen in entsprechenden Abschnitten in Auslagen;
  • Erhöhung der Parteikosten nach JVEG, ergänzende Infos im Expertenwissen im Abschnitt „Parteikosten“ in Auslagen;
  • Berücksichtigung von Wartezeiten und Unterbrechungen in Strafsachen –sog. Längenzuschläge: Infos im Expertenwissen;
  • Fiktive Terminsgebühr auch für „private“ Vergleiche: Infos im Expertenwissen in Sozial-, Steuer- und Verwaltungssachen;
  • Einigungsgebühr auch bei Beratung, ergänzende Infos im Expertenwissen;
  • PKH/VKH-Vergütungsanspruch – Erstreckung auf alle Gebühren bei Mehrvergleichen: Infos im Expertenwissen;
  • Erstreckung der Pflichtverteidiger-Beiordnung auf verbundene Verfahren: Infos im Expertenwissen in Straf- und Bußgeldsachen;
  • Anrechnung der Geschäftsgebühr eines Wahlanwalts auf die PKH-/VKH-Vergütung: Infos im Expertenwissen;
  • Deckelung der Anrechnung mehrfach angefallener Gebühren automatisch (s. unten mehr zum Thema);
  • Änderung der Bestimmung einer Betragsrahmengebühr bei Anrechnungen automatisch (s. unten mehr zum Thema);
  • Neue Anrechnungsmöglichkeit der Verfahrensgebühr für einen Urkunden- oder Wechselprozess auf die Verfahrensgebühr der 2. Instanz im Rechner, ergänzende Infos im Expertenwissen;
  • Angabe des Rechtsstandes in Rechnung (s. unten mehr zum Thema)
  • Infos zur Streitverkündung im Expertenwissen;
  • und viele weitere Informationen, die Sie an den passenden Stellen in der Software vorfinden.

Anrechnungen
Das Herzstück dieser Reform bildet in AnwaltsGebühren.Online die Anrechnungsseite im neuen RVG.
Nachdem Sie die abzurechenden Gebühren eingegeben haben, kommen Sie wie gewohnt zum 2. Schritt Anrechnungen.

Hier finden Sie im neuen Recht komplett überarbeitete Informationen im Expertenwissen, untergliedert in 14. Abschnitte, die mit den neuen Grafiken unterlegt sind. Zum Übergangsrecht bei den Anrechnungen finden Sie dort außerdem in einem Extra-Abschnitt „Übergangsrecht“ Erläuterungen, wie vorzugehen ist, wenn Angelegenheiten nach RVG 2013 auf Angelegenheiten nach RVG 2021 anzurechnen sind, auch wenn eine gemischte Anrechnung der Angelegenheiten nach RVG 2013/2021 auf Angelegenheiten nach RVG 2021 stattfinden soll.

Bei der Auswahl der anzurechnenden Tätigkeiten im Rechner unterstützt die Software Sie im neuen Recht besonders: Bei der Auswahl der anzurechnenden Tätigkeiten wählen Sie einfach zusätzlich den Stand des RVG aus, wonach die anzurechnende Tätigkeit berechnet wurde (RVG 2013 oder RVG 2021, RVG 2021 ist dabei automatisch vorangehakt). Danach errechnet die Software die korrekte Gebührenhöhe, auch die Höhe der Deckelungen bei Wert- wie auch bei Betragsrahmengebühren automatisch. Der Rechner weiß automatisch Bescheid, welches Recht und welche Regeln dann für Ihre Anrechnungen gelten. Auch das Übergangsrecht bei den Anrechnungen wird dadurch automatisch beachtet.

Angabe der Rechtsstandes in Rechnung
Damit dem Empfänger Ihrer Rechnung ersichtlich ist, welcher Rechtsstand benutzt wurde, erscheint bei allen Rechnungen, die nach RVG 2013 berechnet werden, der automatische Zusatz in der Überschrift der abzurechenden Tätigkeit in Klammern: z.B. Außergerichtliche Vertretung (berechnet nach RVG 2013). Sie können diesen Zusatz ggfs. entfernen oder anders benennen, indem Sie nach dem Speichern der Rechnung die Schaltfläche „Rechnung editieren“ auswählen und die Änderungen dort tätigen.

Angabe der Rechtsstandes in Anrechnungen
Auch bei den Anrechnungen wird der Zusatz (berechnet nach RVG 2013) automatisch denjenigen anzurechnenden Tätigkeiten hinzugefügt, deren Beträge sich nach dem RVG 2013 berechnen. Sie sehen ihn im Feld „Beschreibung“ der jeweiligen Anrechnung. Dort können Sie ihn auch ggfs. gleich entfernen oder anders benennen.

Neue Abschnitte zum neuen RVG im Expertenwissen

Im Expertenwissen von AnwaltsGebühren.Online befinden sich im neuen RVG zwei neue Abschnitte: „Das neue RVG 2021“ und „Übergangsrecht“ (ganz oben), die jeder einzelnen Tätigkeit in jedem Fachgebiet passend hinzugefügt wurden. Im „Übergangsrecht“ finden Sie außerdem z.B. hilfreiche Erläuterungen, welches Recht für Ihre Rechnung anzuwenden ist: noch das alte RVG 2013 oder bereits das neue RVG 2021, auch z.B. bei Rechtsmitteln, Mehrvergleichen und unterschiedlichen Zeitpunkten der Bestellung von Pflichtverteidiger und Wahlanwalt, Terminsvertreter oder Verkehrsanwalt und Wahlanwalt.

Den Abschnitt „Übergangsrecht“ finden Sie auch im alten RVG 2013.

Auch auf der Anrechnungsseite finden Sie im Expertenwissen alle notwendigen Informationen, wie z.B. ab 2021 richtig anzurechnen ist, welche Deckelungen bei Wert- oder Betragsrahmengebühren greifen, welches Übergangsrecht gilt, wenn Sie eine Tätigkeit vor 2021, eine andere nach 2021 ausgeübt haben und eine Anrechnung stattfinden soll.

Neuer Abschnitt zu Parteikosten im Expertenwissen

Damit Sie den richtigen Betrag in den Parteikosten auswählen können, finden Sie im Expertenwissen von AnwaltsGebühren.Online einen neuen Abschnitt in Auslagen, der „Parteikosten“ heißt (ganz unten). Dort stehen in benutzerfreundlicher Reihenfolge übersichtliche Erläuterungen wichtigster Parteikosten-Änderungen nach JVEG, wie z.B. Fahrtkostenersatz (§ 5 JVEG) oder Verdienstausfall (§ 22 JVEG) usw.

Umsatzsteuererhöhung zum 1.1.2021 online

Der standardmäßige Umsatzsteuersatz im Rechner beträgt wieder 19 % und ist automatisch vorangehakt.

Zusätzlicher Steuersatz
Auf der Auswahlseite und auf der Seite vor dem Speichern finden Sie an der für die Umsatzsteuer gewohnten Stelle zusätzlich zu 19 % einen Umsatzsteuersatz von 16 %. Sollten Sie für Ihre Rechnung weiterhin 16 % benötigen, dann haken Sie dafür 16 % an. Der Rechner reagiert darauf automatisch und berechnet den richtigen Betrag.

Angabe von 16 % überschreibbar
Sollten Sie in Ausnahmefällen einen Steuersatz von 7 % oder 5 % benötigen, so können Sie dies problemlos auswählen, indem Sie die Zahl 16 % im Steuersatz-Auswahlfeld auf der Startseite oder auf der Seite vor dem Speichern einfach überschreiben. Der Rechner reagiert darauf automatisch und berechnet den richtigen Betrag.

Abrechnung in Beratungshilfe
Auch in der Beratungshilfe haben Sie die Möglichkeit, den passenden Steuersatz auszuwählen. AnwaltsGebühren.Online berechnet für Sie automatisch den Betrag nach Nr. 2500 VV RVG, der inkl. Umsatzsteuer 15 Euro nicht übersteigen darf.

Anrechnung von Vorschüssen und Teilleistungen
Wenn Sie eine Teilleistung erbracht haben, die bereits mit 16 % USt vergütet wurde, so können Sie jetzt im Bereich „Auslagen / Vorschuss“ nicht nur den Vorschuss, sondern auch die Teilleistung anrechnen lassen. Das gilt für Anrechnungen sowohl auf Netto-, als auch auf Bruttobasis. Bei der Anrechnung auf Bruttobasis beachten Sie bitte, dass ab dem 1.1.2021 19 % bereits automatisch vorangestellt sind. Sollten Sie weiterhin die Angabe von 16 % benötigen, so überschreiben Sie dafür die Zahl 19 % in dem dafür gedachten Steuersatz-Auswahlfeld.

Angabe eines weiteren Leistungszeitraumes oder Fälligkeit
Wenn Sie wegen unterschiedlicher Steuersätze mehrere Leistungszeiträume oder das Fälligkeitsdatum in Ihrer Rechnung angeben müssen, so steht Ihnen dafür auf der Seite vor dem Speichern in den Rechnungsdetails unter Geschäftszeichen ein optionales Zusatzfeld zur Verfügung. Dort können Sie sowohl den Namen des Feldes selbst vergeben (links) als auch den Inhalt selbst frei eintippen (rechts). Wenn ausgefüllt, erscheint diese zusätzliche Zeile als letzte in den Rechnungsdetails der Rechnung.

Diese Zeile können Sie ggfs. korrigieren, wenn Sie die Rechnung bereits gespeichert haben. Wählen Sie dafür wie immer die Schaltfläche „Rechnung editieren“.

Gesamtsteuersatz in einer Gesamtrechnung
Wenn Sie mehrere Tätigkeiten in Ihrer Rechnung abrechnen möchten, so können Sie für jede Tätigkeit die für sie geltende Umsatzsteuer auswählen. In der Gesamtrechnung am Ende werden die Umsatzsteuer-Positionen der einzelnen Teilrechnungen unten nochmals aufgeführt. Daraus wird der Gesamtsteuersatz gebildet.

Abschnitt im Expertenwissen zur Umsatzsteuersenkung
Damit Sie den richtigen Steuersatz in Ihren Rechnungen auswählen können, finden Sie im Expertenwissen von AnwaltsGebühren.Online weiterhin einen Abschnitt in Auslagen, der „Umsatzsteuersenkung 2020“ heißt (oberhalb von Aktuelles). Dort stehen in benutzerfreundlicher Reihenfolge übersichtliche Erläuterungen wichtigster Probleme und Besonderheiten, wie z.B. zur Fälligkeit, Teilleistung, Vorschussanrechnung, Dauerleistung usw.

Beispiele zum neuen RVG

3 kurze Berechnungsbeispiele, die Ihnen den Einstieg in das neue RVG erleichtern, finden Sie hier.

Webinare, Videos und Fragestunden zum neuen Recht

Falls Sie noch mehr Informationen zum neuen RVG benötigen, Ihre Mitarbeiter oder sich selbst schulen möchten, so finden Sie hier passende Online-Angebote unseres Verlages, die auch von den Gebührenrechtsexperten von „AnwaltsGebühren.Online“ begleitet werden:

Expertenwissen benutzerfreundlicher

In weiteren Fachgebieten: Bußgeldsachen und Strafsachen wird das Expertenwissen jetzt auch lesefreundlicher dargestellt. An erster Stelle steht immer das Hauptstichwort, nach welchem Sie suchen. Alle Beiträge werden zudem in den jeweiligen Abschnitten im Expertenwissen alphabetisch sortiert, was das Auffinden der nötigen Hilfestellungen enorm erleichtert. Damit ist die Umstrukturierung aller Inhalte im Expertenwissen von AnwaltsGebühren.Online abgeschlossen.

Angabe des Rechtsstandes im Expertenwissen

Das Expertenwissen wird zudem in 2021 und 2022 nach dem Erscheinen neuer Buchauflagen, die dort eingebunden sind, vom Redaktionsteam nach und nach aktualisiert. Das jetzt im neuen RVG vorhandene Expertenwissen wurde wo nötig mit einzelnen Hinweisen für Sie jeweils versehen. So können Sie die Informationen aus den Büchern, die vor 2021 erschienen, nach wie vor zum Nachschlagen benutzen, wenn sich dort das Prinzip der Abrechnung nicht geändert hat, sondern lediglich die Höhe der Beträge.

Weitere nützliche Hinweise können Sie auch in den „Häufigen Fragen“ auf www.ago-testen.de nachlesen.

Haben Sie weitere Vorschläge? Schreiben Sie uns an: redaktion@anwaltsgebuehren.online.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Berechnungen nach neuem RVG!