AnwaltsGebühren.Online: News
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Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online – Januar 2024

Wir begrüßen Sie im neuen Jahr und freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass kürzlich weitere wichtige Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online durchgeführt worden sind:

  • Neue Gebühr für Verbandsklageverfahren
  • Mehrere Parteikosten hinzufügen
  • Wichtige Beiträge aus gebührenrechtlichen Zeitschriften

Neue Gebühr für Verbandsklageverfahren

Mit der Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie in deutsches Recht wurde eine neue Klageform – Verbandsklage eingeführt. Das Kernstück bildet dabei eine Abhilfeklage auf Durchsetzung der Verbraucherrechte durch Verbraucherverbände. Für das Abhilfeverfahren entstehen dabei keine besonderen Gebühren, sondern lediglich die üblichen Gebühren der 1. Instanz.

Dem Abhilfeverfahren folgt das Umsetzungsverfahren. Eine für die Vertretung im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) neu eingeführte Verfahrensgebühr Nr. 3339 VV RVG finden Sie nun auch in AnwaltsGebühren.Online.

Wir erklären Ihnen, wie einfach das geht:

1. Wählen Sie auf der Auswahlseite Allgemeine Zivilsachen, Gerichtliche Tätigkeit, Sonstige besondere Verfahren, Sonstige besondere Verfahren aus. 

2. Tipp: Es gilt dabei eine gesetzliche und technische Besonderheit: Da bei der Vertretung mehrerer Verbraucher, die verschiedene Ansprüche geltend machen, die Gebühr jeweils besonders entsteht, kann man die neue Gebühr Nr. 3339 VV RVG auch in AnwaltsGebühren.Online mehrfach entstehen lassen. Den passenden Befehl „Gegenstand hinzufügen“ finden Sie dabei in blauer Farbe unterhalb dieser Gebühr. Nach dem Klick darauf erscheint eine weitere Gebühr Nr. 3339 VV RVG. Sie können mehrere Gebühren beliebig hinzufügen.

3. Tipp: Beachten Sie dabei, dass sich der Gegenstandswert im Umsetzungsverfahren nach dem VDuG gem. § 23c RVG unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses, das der Auftraggeber im Verfahren verfolgt, nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG bestimmt.

Jetzt können Sie auch Ihre Tätigkeit im Verbandsklageverfahren vergütet bekommen.

Mehrere Parteikosten hinzufügen

Im Abschnitt „Auslagen / Vorschuss“ können die Rechnungspositionen für alle Parteikosten (z.B. für mehrere Termine) nun mehrfach hinzugefügt werden. Dies betrifft Fahrkostenersatz nach § 5 JVEG; Entschädigung für Aufwand nach § 6 JVEG; Ersatz für sonstige Aufwendungen nach § 7 JVEG; Entschädigung für Zeitversäumnis nach § 20 JVEG; Nachteile bei der Haushaltsführung nach § 21 JVEG; Verdienstausfall nach § 22 JVEG und sonstige Vorbereitungskosten.

Wichtige Beiträge aus gebührenrechtlichen Zeitschriften

Im Abschnitt „Aktuelles“ des Expertenwissens finden Sie wie immer die wichtigen aktuellen Artikel aus den gebührenrechtlichen Zeitschriften.

Weitere nützliche Hinweise können Sie auch in den „Häufigen Fragen“ auf www.ago-testen.de nachlesen.

Probieren Sie es bei einer neuen Rechnung aus!

Haben Sie weitere Vorschläge? Schreiben Sie uns an: redaktion@anwaltsgebuehren.online.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Berechnungen mit AnwaltsGebühren.Online!