AnwaltsGebühren.Online: News
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Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online – Oktober 2023

Wir begrüßen Sie im Herbst und freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass kürzlich weitere wichtige Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online durchgeführt worden sind:

  • Beratungshilfe-Rechnung auf dem amtlichen Formular
  • Geschäftsnummer bei PKH / VKH und Pflichtverteidiger
  • Abrechnung der Parteikosten nach § 5 JVEG
  • Weitere Bücher im Expertenwissen
  • Wichtige Beiträge aus gebührenrechtlichen Zeitschriften

Beratungshilfe-Rechnung auf dem amtlichen Formular

Jetzt können Sie die Rechnung und den Antrag auf Vergütungsfestsetzung auch bei den Beratungshilfe-Mandaten direkt im amtlichen Formular in allen Rechtsgebieten in AnwaltsGebühren.Online ausfüllen.

Wir erklären Ihnen, wie einfach das geht:

1 . Hinterlegen Sie bitte Ihre Angaben zum Antragsteller in der „PKH/VKH- und Beratungshilfe-Vorlage“ und speichern Sie sie. Wie das geht, erfahren Sie hier.

2. Wählen Sie auf der Auswahlseite „Beratungshilfe“ und „Beratung“ oder „Vertretung“ im entsprechenden Rechtsgebiet aus.

3. Erstellen Sie wie gewohnt Ihre Rechnung, für die Nrn. 2501 ff. VV RVG wird automatisch ein Vergütungsfestsetzungsantrag im amtlichen Formular erstellt.

4. Im letzten Schritt – vor dem Speichern Ihrer Rechnung – finden Sie unterhalb der Rechnungsdetails die Möglichkeit, alle Angaben zur Vergütungsfestsetzung nach §§ 44, 45 RVG zu machen, die Sie normalerweise im amtlichen Formular auf Festsetzung der Vergütung bei Beratungshilfe finden: erhaltene Zahlungen, Angabe zu einzureichenden Dokumenten, auch Geschäftsnummer des Amtsgerichts usw. Ihre Angaben werden noch während Ihrer Eingabe dynamisch in den Vergütungsfestsetzungsantrag übernommen.

5. Haben Sie alle Angaben gemacht, speichern Sie Ihre Rechnung wie gewohnt unten rechts ab.

6. Sollten Sie im Nachhinein die Angaben editieren wollen, können Sie es problemlos tun, indem Sie im Bereich „Rechnungen“ die Rechnung aufrufen und anschließend auf die Schaltfläche „Rechnung editieren“ klicken. Haben Sie alle Ergänzungen gemacht, bestätigen Sie Ihre Auswahl bitte mit „Speichern“ (unten rechts im Fenster).
Die Schaltfläche „Rechnung editieren“ finden Sie auch, wenn Sie die Rechnung gespeichert haben und darauf auf die Schaltfläche „Rechnung einsehen“ klicken.

7. Laden Sie den Vergütungsfestsetzungsantrag als Word-Datei herunter und ergänzen Sie es um weitere mandantenbezogene Daten.

8. Schicken Sie diesen Antrag samt Rechnung ans Gericht.

Geschäftsnummer bei PKH / VKH und Pflichtverteidiger

Bis jetzt stand das Feld „Geschäftszeichen“ zum Befüllen der Geschäftsnummer bei den Vergütungsfestsetzungsanträgen bei PKH / VKH und Pflichtverteidiger zur Verfügung. Jetzt finden Sie auf der letzten Seite vor dem Speichern auch das neue Feld „Geschäftsnummer“, das Sie mit der Geschäftsnummer des Gerichts ausfüllen können – diese Angaben werden automatisch in den Vergütungsfestsetzungsantrag übernommen.

Abrechnung der Parteikosten nach § 5 JVEG

Im Abschnitt „Auslagen / Vorschuss“ können die Rechnungspositionen für den Fahrtkostenersatz nach § 5 JVEG getrennt nach Anzahl Kilometer und Betrag nun mehrfach hinzugefügt werden.

Weitere Bücher im Expertenwissen

Seit dem letzten Newsletter wurden 5 weitere neue Buchauflagen in das Expertenwissen eingearbeitet:

  • Schneider, Fälle und Lösungen zum RVG, 6. Aufl., 2023
  • Jungbauer, Das familienrechtliche Mandat – Abrechnung in Familiensachen, 5. Aufl., 2023
  • Schneider/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 15. Aufl., 2022 (Verlag Dr. Otto Schmidt)
  • Schaefer/Schaefer/Simon, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht, 6. Aufl., 2022
  • Förster, Anwaltliche Vergütung in Erbsachen, 2. Aufl., 2022

Bei „Vergütungsvereinbarung“ sind zudem auch praxisrelevante Muster und Erläuterungen zu Pauschalvergütung, Zeitvergütung und Erfolgshonorar im Expertenwissen zu finden.

Wichtige Beiträge aus gebührenrechtlichen Zeitschriften

Im Abschnitt „Aktuelles“ des Expertenwissens finden Sie wie immer die wichtigen aktuellen Artikel aus den gebührenrechtlichen Zeitschriften.

Weitere nützliche Hinweise können Sie auch in den „Häufigen Fragen“ auf www.ago-testen.de nachlesen.

Probieren Sie es bei einer neuen Rechnung aus!

Haben Sie weitere Vorschläge? Schreiben Sie uns an: redaktion@anwaltsgebuehren.online.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Berechnungen mit AnwaltsGebühren.Online!