Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass kürzlich einige weitere Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online durchgeführt worden sind:
- Mehrere Tätigkeiten in einer Rechnung
- Benennung der abzurechnenden Tätigkeit in Rechnung
- Rechnungsdetails editieren
- Streitwertkatalog im Arbeitsrecht im Expertenwissen
- Wichtige Beiträge aus gebührenrechtlichen Zeitschriften
- Aktuelle Bücher im Expertenwissen
- Ihr direkter Draht zur Redaktion
Mehrere Tätigkeiten in einer Rechnung
Ab jetzt können Sie in AnwaltsGebühren.Online mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten problemlos in einer Gesamtrechnung abrechnen lassen. Sie können dabei wie gewohnt auch auf das passende Expertenwissen zugreifen.
Wir erklären Ihnen, wie einfach das geht:
1. Rechnen Sie zunächst die 1. Tätigkeit ab und speichern Sie diese Rechnung.
2. Um eine weitere Tätigkeit Ihrer Rechnung hinzuzufügen, klicken Sie nach dem Speichern der Rechnung auf die türkise Schaltfläche „Weitere Tätigkeit hinzufügen“. Sie werden automatisch auf die Auswahlseite weitergeleitet, wo Sie per Mausklick den weiteren abzurechnenden Sachverhalt auswählen können. Die Rechnung für die weitere Tätigkeit wird automatisch der Rechnung hinzugefügt, die Sie zuvor ausgewählt haben. Dieser Vorgang ist unbeschränkt oft möglich. Die Gesamtrechnung für alle Tätigkeiten können Sie nach dem Speichern herunterladen.
3. Wenn Sie eine weitere Tätigkeit erst zum späteren Zeitpunkt der Rechnung hinzufügen möchten, speichern Sie zunächst nur die erste Tätigkeit ab (z. B. Außergerichtliche Vertretung). Um später eine weitere Tätigkeit der Rechnung hinzuzufügen (z. B. 1. Instanz), klicken Sie den Bereich „Rechnungen“ an, wählen Sie dort in der Liste per Mausklick die Rechnung aus, zu der Sie weitere Tätigkeit hinzufügen wollen, und klicken Sie dort anschließend auf „Weitere Tätigkeit hinzufügen“ (siehe weiter unter 1.).
Diese Anleitung finden Sie ebenfalls als eingeloggter Benutzer im Bereich „Home“ von AnwaltsGebühren.Online.
Fehlt Ihnen noch etwas bei der Gesamtrechnung? Wir freuen uns über Ihre Anregungen an: redaktion@anwaltsgebuehren.online.
Benennung der abzurechnenden Tätigkeit in Rechnung
Jede von Ihnen abzurechnende Tätigkeit wird nun in der Rechnung mit einer Überschrift versehen. Sie entspricht automatisch Ihrer Auswahl der jeweiligen Tätigkeit/Angelegenheit auf der Startseite (z. B. 1. Instanz, Mahnverfahren oder im Sozialrecht: Außergerichtliche Vertretung (Rahmengebühren)). So ist Ihre Rechnung noch übersichtlicher für Ihren Mandanten. Wenn Sie die Überschrift editieren möchten, lesen Sie dazu unten unter „Rechnungsdetails editieren“.
Rechnungsdetails editieren
Im Bereich „Rechnungen“ können Sie die Rechnungsdetails – Rechnungsdatum, Rechnungszeichen, Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, den Namen der abzurechnenden Tätigkeit und die Position der Tätigkeiten in der Rechnung – nachträglich editieren. Wählen Sie einfach in der Liste per Mausklick die Rechnung aus, die Sie editieren möchten, und klicken Sie anschließend auf „Rechnung editieren“. Haben Sie alle Ergänzungen gemacht, bestätigen Sie Ihre Auswahl bitte mit „Speichern“ (unten rechts im Fenster).
Die Schaltfläche „Rechnung editieren“ finden Sie auch, wenn Sie die Rechnung gespeichert haben und darauf auf die Schaltfläche „Rechnung einsehen“ klicken.
Diese Anleitung finden Sie ebenfalls als eingeloggter Benutzer im Bereich „Home“ von AnwaltsGebühren.Online.
Streitwertkatalog im Arbeitsrecht im Expertenwissen
Nach Steuerrecht und Verwaltungsrecht finden Sie auch im Expertenwissen im Arbeitsrecht in den Abschnitten „Streitwertkatalog Urteilsverfahren“ und „Streitwertkatalog Beschlussverfahren“ den aktuellen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit. Dank einer praktischen ABC-Auflistung rufen Sie die passenden Streitwerte sehr schnell und bequem auf, ohne lange suchen zu müssen.
Aktuelle Bücher im Expertenwissen
Das Redaktionsteam hat die neue Auflage von Schneider „Fälle und Lösungen zum RVG“ für Sie eingearbeitet. Allein aus diesem Werk sind jetzt 944 Expertenwissen-Beiträge integriert worden.
Beispiel: Neu ist z. B. der Fall, dass im Verwaltungsgerichtsverfahren ein Mehrvergleich über mehrere Widerspruchsgegenstände erfolgt. Die durchaus komplizierte Berechnung mit Anrechnungen und Kürzungen wird für Sie im Expertenwissen unter Verwaltungssachen, Gerichtliche Tätigkeit, 1. Instanz, im Abschnitt „Fälle & Lösungen“ übersichtlich dargestellt.
Wichtige Beiträge aus gebührenrechtlichen Zeitschriften
Suchen Sie nach den aktuellen Entscheidungen, Aufsätzen und Anmerkungen aus den gebührenrechtlichen Zeitschriften von N. Schneider, H. Hansens, D. Burhoff, J. Volpert u.a., die Ihnen bei der Abrechnung helfen sollen? Sie finden Sie oben links im Bereich „Aktuelles“ im Expertenwissen der jeweiligen Angelegenheit in der Software. Das gebührenrechtliche Expertenteam sorgt dafür, dass Sie die für Ihre Fälle relevantesten Zeitschriftenbeiträge ohne langes Suchen finden können. Der Gebührenrechtsexperte Dipl.-Rpfl. T. Schmidt fasst für Sie die Kernaussagen der wichtigsten Zeitschriftenbeiträge zusammen; seine Anmerkungen befinden sich immer oberhalb des entsprechenden Beitrages im Expertenwissen.
Beispiel: Viele Kanzleien verzichten auf die Hebegebühr, weil es ihnen zu kompliziert erscheint. Das könnte sich jetzt ändern. Denn zu der Entscheidung des LG Karlsruhe AGS 05/2019, 253 hat Dipl.-Rpfl. T. Schmidt festgestellt:
Werden Hauptforderung und festgesetzte Kosten unaufgefordert an den Rechtsanwalt des Klägers gezahlt, entsteht für die Weiterleitung JEWEILS die Hebegebühr. Der Gegner muss diese erstatten. Die Gebühren nebst Auslagen gehören zu den notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung nach § 91 ZPO und sind festsetzbar. Diesen Hinweis finden Sie unter „Aktuelles“ im Expertenwissen zur Hebegebühr in den jeweiligen Fachgebieten.
Weitere nützliche Hinweise können Sie auch in den „Häufigen Fragen“
Probieren Sie es bei einer neuen Rechnung aus!
Ihre Wünsche an die Redaktion
Haben Sie Anregungen, Wünsche oder Kritik in Bezug auf den Inhalt oder die Nutzung der Software? Fehlt Ihnen etwas? Wünschen Sie sich eine Erweiterung? Schreiben Sie eine Mail an die Redaktion von AnwaltsGebühren.Online: redaktion@anwaltsgebuehren.online. Wir schauen uns Ihre Nachrichten sehr gerne an und überlegen gemeinsam, was wir für Sie tun können.