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Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online – Umsatzsteuersenkung zum 1. Juli 2020

Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass kürzlich wichtige Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online durchgeführt worden sind:

  • Umsatzsteuersenkung zum 1.7.2020 im Rechner
  • Neuer Abschnitt zur Umsatzsteuersenkung im Expertenwissen
  • Ihr direkter Draht zur Redaktion

Umsatzsteuersenkung zum 1.7.2020 im Rechner
Damit die temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auch in Ihren Rechnungen problemlos funktioniert, unterstützt AnwaltsGebühren.Online Sie dabei, Fehler zu vermeiden.

Wir erklären Ihnen, was wir für Sie ab dem 1.7.2020 angepasst haben:

Zusätzlicher Steuersatz
Auf der Auswahlseite und auf der Seite vor dem Speichern finden Sie an der für die Umsatzsteuer gewohnten Stelle zusätzlich zu 19 % einen neuen Umsatzsteuersatz von 16 %. Im Zeitraum zw. 1.7. und 31.12.2020 sind 16 % bereits automatisch vorangehakt. Sollten Sie für Ihre Rechnung weiterhin 19 % benötigen, dann haken Sie dafür 19 % an. Der Rechner reagiert darauf automatisch und berechnet den richtigen Betrag.

Angabe von 16 % überschreibbar
Sollten Sie in Ausnahmefällen einen Steuersatz von 7 % oder 5 % benötigen, so können Sie dies problemlos auswählen, indem Sie die Zahl 16 % im Steuersatz-Auswahlfeld auf der Startseite oder auf der Seite vor dem Speichern einfach überschreiben. Der Rechner reagiert darauf automatisch und berechnet den richtigen Betrag.

Abrechnung in Beratungshilfe
Auch in der Beratungshilfe haben Sie die Möglichkeit, den passenden Steuersatz auszuwählen. AnwaltsGebühren.Online berechnet für Sie automatisch den Betrag nach Nr. 2500 VV RVG, der inkl. Umsatzsteuer 15 Euro nicht übersteigen darf.

Anrechnung von Vorschüssen und Teilleistungen
Wenn Sie eine Teilleistung erbracht haben, die bereits mit 19 % USt vergütet wurde, so können Sie jetzt im Bereich „Auslagen / Vorschuss“ nicht nur den Vorschuss, sondern auch die Teilleistung anrechnen lassen. Das gilt für Anrechnungen sowohl auf Netto-, als auch auf Bruttobasis.

Bei der Anrechnung auf Bruttobasis beachten Sie bitte, dass im Zeitraum zw. 1.7. und 31.12.2020 16 % bereits automatisch vorangestellt sind. Sollten Sie weiterhin die Angabe von 19 % benötigen, so überschreiben Sie dafür die Zahl 16 % in dem dafür gedachten Steuersatz-Auswahlfeld.

Angabe eines weiteren Leistungszeitraumes oder Fälligkeit

Wenn Sie wegen unterschiedlicher Steuersätze mehrere Leistungszeiträume oder das Fälligkeitsdatum in Ihrer Rechnung angeben müssen, so steht Ihnen dafür auf der Seite vor dem Speichern in den Rechnungsdetails unter Geschäftszeichen ein optionales Zusatzfeld zur Verfügung. Dort können Sie sowohl den Namen des Feldes selbst vergeben (links) als auch den Inhalt selbst frei eintippen (rechts). Wenn ausgefüllt, erscheint diese zusätzliche Zeile als letzte in den Rechnungsdetails der Rechnung.

Diese Zeile können Sie ggfs. korrigieren, wenn Sie die Rechnung bereits gespeichert haben. Wählen Sie dafür wie immer die Schaltfläche „Rechnung editieren“.

Gesamtsteuersatz in einer Gesamtrechnung
Wenn Sie mehrere Tätigkeiten in Ihrer Rechnung abrechnen möchten, so können Sie für jede Tätigkeit die für sie geltende Umsatzsteuer auswählen. In der Gesamtrechnung am Ende werden die Umsatzsteuer-Positionen der einzelnen Teilrechnungen unten nochmals aufgeführt. Daraus wird der Gesamtsteuersatz gebildet.

Neuer Abschnitt im Expertenwissen zur Umsatzsteuersenkung
Damit Sie den richtigen Steuersatz in Ihren Rechnungen auswählen können, finden Sie im Expertenwissen von AnwaltsGebühren.Online einen neuen Abschnitt in Auslagen, der „Umsatzsteuersenkung 2020“ heißt (oberhalb von Aktuelles). Dort stehen in benutzerfreundlicher Reihenfolge übersichtliche Erläuterungen wichtigster Probleme und Besonderheiten, wie z.B. zur Fälligkeit, Teilleistung, Vorschussanrechnung, Dauerleistung usw., die vom Gebührenrechtsexperten Dipl.-Rpfl. Th. Schmidt für Sie verfasst wurden.

Weitere nützliche Hinweise können Sie auch in den „Häufigen Fragen“ auf www.ago-testen.de nachlesen.

Haben Sie weitere Vorschläge? Schreiben Sie uns an: redaktion@anwaltsgebuehren.online.